VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Die Verkaufspreise (*zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, offen ausgewiesen) sind auf Grund der heutigen Geldverhältnisse, Materialpreise, Löhne, Fracht- und Zollsätze usw. berechnet. Sollten während der Vertragsdauer Änderungen eintreten, bleibt dem Verkäufer eine neue Preisfestsetzung vorbehalten (Hausse- und Baisseklausel).


2. Mündliche Abschlüsse, sowie deren Änderung oder Annullierung bedürfen der schriftlichen Bestätigung, E-Mail genügt.


3. Die Lieferungen bis 30 kg erfolgen per Post, ab 30 kg per Frachtgut. Sendungen bis 30 kg, von denen höhere Transportschadengefahr ausgeht, werden ebenfalls per Frachtgut versendet. Die Fracht- und Verpackungskosten für Lieferungen unter einem Warenwert von CHF 2’000.00 werden gemäss unserem Tarifblatt (Versand auf Wunsch) verrechnet.


4. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Verlangt die Käuferfirma eine teurere Transportart (Express, Terminanlieferung usw.), so gehen die Mehrkosten zulasten des Käufers.


5. Sendungen unter einem Warenwert von CHF 50.00 werden mit einem Kleinmengen-zuschlag von CHF 10.00 belastet.


6. Packmittel, deren Wert im Warenpreis nicht inbegriffen ist, werden zum Selbstkostenpreis verrechnet


7. Auf Grund der Auflösung des Palettenpools der Transportfirmen, müssen die Europaletten bei der Waren-Anlieferung getauscht werden. Spätere Rücknahmen von Europaletten werden gemäss unserem Tarifblatt in Rechnung gestellt.


8. Lieferung müssen sofort bei Anlieferung auf Transportschäden geprüft und beim Fahrer resp. auf dem unterzeichneten Lieferschein vermerkt werden. Später gemeldete Transportschäden, können nicht geltend gemacht werden. Weitere Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, und bei sichtbaren Mängeln in jedem Fall vor Gebrauch schriftlich erhoben werden.


9. Rücksendungen werden ohne vorherige Benachrichtigung nicht angenommen.


10. Die anwendungstechnische Beratung der KUMAGRA AG ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigen Verfahren und Zwecke.


11. Die Angaben auf den Datenblättern beruhen auf sorgfältigen Untersuchungen des Hersteller-Labors und den bisherigen Erfahrungen des Verkäufers in der Praxis. Sie sind unverbindliche Hinweise, wie auch allgemein die anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Versuch unverbindlicher Art ist, da wir wegen der Vielseitigkeit der Verarbeitung und Anwendung, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, keine Haftung übernehmen können. Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit und Eignung der gelieferten Produkte sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich garantiert werden, und stellen insbesondere keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.


Wir empfehlen, durch ausreichende Eigenversuche die Eignung Massnahmen der Behörden, Ein- bzw. Ausfuhrbeschränkungen, Krieg, Unruhen, Streiks oder Aussperrungen, Unglücksfälle, Betriebsstörungen, sowohl bei uns, als auch bei den Verkäufer Vorlieferanten, unverschuldete Stockungen in der Rohmaterialzufuhr und alle anderen  wesentlichen, vom Willen der Lieferfirma unabhängigen Veränderungen der am Offert- und oder Preisbestätigungstag bestehenden Verhältnisse, sind als höhere Gewalt zu betrachten und entbinden die Lieferfirma von ihren Verpflichtungen und jeglicher Haftung.


13. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag befindet sich am Domizil des Lieferanten. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Stand März 2019


KUMAGRA AG, Bern